Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Zu Beginn, zum besseren Verständnis, erst einmal die Erklärung für den Begriff Mindestumsatz:

Der Mindestumsatz benennt einen vom jeweiligen Kunden in jedem Monat mindestens zu erreichenden Umsatz, meist durch Gesprächsminuten. Wenn er diese Gesprächsminuten für den nötigen Umsatz nicht gebraucht hat, so muss er trotzdem den fest gelegten Mindestumsatz zahlen. Der Kunde muss also, meist neben der ebenfalls vereinbarten Grundgebühr, diesen Mindestbetrag, der den vertraglich fest gelegten Mindestumsatz zum Inhalt hat, an seinen Anbieter zahlen.

Dabei ist eine Übertragung der Gesprächseinheiten aus dem nicht verbrauchten Mindestumsatz in den nächsten Monat nicht möglich. Dabei ist im Mobilfunk überwiegend noch zusätzlich vereinbart, dass dieser Mindestumsatz durch reine Sprachtelefonie erreicht werden muss. Somit werden auch nicht der Versand von SMS und anderes mit diesem Mindestumsatz verrechnet, sondern sind gesondert zu zahlen.

Solche Mobilfunk-Verträge mit einem monatlichen Mindestumsatz verschieben nur die Festkosten von der Grundgebühr auf den fest gelegten Mindestumsatz. Der Kunde soll solche Angebote als kostengünstigen monatlichen Inklusivpreis ansehen.

Es gibt eine andere Form der Handyverträge mit Mindestumsatz, bei diesen wird dem Kunden ein Vertrag mit einer bestimmten Anzahl von Minuten zum festen Preis angeboten. Eine andere Benennung dafür ist der Minutentarif. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Mobilfunk-Vertrag mit Mindestumsatz. In Minuten-Tarif werden die gekauften Minute nur für Standardgespräche verrechnet, Mehrwertdienste, SMS oder Sonder-Rufnummern werden getrennt verrechnet.

Diese Mobilfunk-Tarife, die irgend eine Form von Mindestumsatz enthalten, sind nur für diejenigen von Interesse, die Ihr persönliches Gesprächsverhalten gut einschätzen können. Eine weitere Anforderung hierbei ist eine in jedem Monat in etwa gleichbleibende Gesprächsdauer. Überschreitet man den Mindestumsatz oder bei Minuten-Tarifen die gekauften Minuten, so werden diese möglichst teuer, entsprechend den üblichen Handy-Tarifen, für jede weitere Minute verrechnet.

Wenn Gespräche generell nach Takteinheiten verrechnet werden und eine Grundgebühr gefordert wird, so handelt es sich nicht um einen Handy-Vertrag, der einen Mindestumsatz zum Inhalt hat.
Eine Berechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde, je nach vereinbartem Abrechnungstakt, erfolgt in einem solchen Vertrag zum fest gelegten Tarf. Wenn monatlich keinerlei Gespräche geführt werden, so erscheint auf der Berechnung eines solchen Vertrages nur die monatliche Grundgebühr. Jede einzelne gesprochene Minute kostet bei einem derartigen Handy-Vertrag immer das Gleiche, egal wieviel im Monat telefoniert wird.

Unter Grundlegung dieser Fakten sind letztendlich auch alle Prepaidtarife generell Mobilfunk-Tarife ohne Mindestumsatz. Sie kaufen zwar im Prepaid-Tarif beim Auffüllen Ihres Guthabenkontos eine bestimmte Zeit zum Abtelefonieren ein, fast wie bei einem Mindestumsatz- oder Minuten-Tarif, aber gegensätzlich zu diesen Handy-Tarifen sind Sie zeitlich absolut nicht gebunden. Sie können also dieses gekaufte Gesprächs-Guthaben in jedem beliebigen Zeitraum abtelefonieren, wann immer Sie wünschen. Ein derartiges Guthaben-Konto bleibt auch sehr lange Zeit bestehen, selbst wenn man monatelang gar nicht telefoniert. Somit ist die Nutzung des Mobiltelefons vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keinerlei monatliche Kosten, wie zum Beispiel eine Grundgebühr an.