Wer Aktien kauft, wird Aktionär und Teilhaber einer Aktiengesellschaft. Als einzelner Aktionär hat er Rechte und Pflichten, die auf seiner Mitgliedschaft beruhen und deren Ausgestaltung sich im Einzelfall aus dem Gesetz und der Satzung der Gesellschaft ergeben. Aktien sind unteilbar. Eine Realteilung der in einer Aktie verkörperten Mitgliedschaft in mehrere Mitgliedschaftsrechte ist nicht möglich. Als [...]

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