Merkmale der Kreditkarten

Es gibt eine ganze Reihe Merkmale, die jede Kreditkarte aufweist respektive aufweisen muss, nur einige wenige Bestandteile sind beispielsweise auf einer Prepaid-Karte nicht zu finden.

Diese Merkmale dienen einerseits der Identifizierung der Kreditkarte bei der Akzeptanzstelle oder an einem Geldautomaten, andererseits dienen sie auch der Sicherheit.

Als wichtigstes Merkmal zeigt die Karte den Herausgeber der Kreditkarte auf der Vorderseite mit dem Namen der Gesellschaft und einem entsprechenden Logo.

  • Der Name des Kreditkarteninhabers ist erhaben auf der Vorderseite geprägt und zusätzlich auf dem Magnetstreifen der Karte gespeichert
  • Die Kartennummer ist ebenfalls erhaben auf der Vorderseite der Karte geprägt und auf dem Magnetstreifen gespeichert.Sie dient der einwandfreien Identifikation der einzelnen Karte.Sie besteht üblicherweise aus 16 Stellen (nur American Express, kurz: „AMEX”, verwendet eine 15-stellige Kartennummer)
  • Die ersten sechs Ziffern ergeben den BIN-Code (Bank Identification Number)Davon bezeichnen die ersten vier Ziffern die jeweilige Kreditkarten-gesellschaftDie fünfte Ziffer steht für die Art der Kreditkarte, beispielsweise bei AMEX: blau, grün, gold oder platinDie sechste Ziffer zeigt an, ob es sich beispielsweise um eine Zweitkarte, eine Partnerkarte oder eine Firmenkarte handelt.Der BIN-Code ist meistens sowohl geprägt als auch zusätzlich gedruckt auf der Kreditkarte vorhanden
  • Die restlichen Ziffern (also zehn, bei AMEX neun) entsprechen der Kontonummer des KreditkatenkontosDie letzte Stelle ist dabei jeweils eine integrierte Prüfziffer
  • Das Verfalldatum (in Monat und Jahr) ist sichtbar geprägt auf der Vorderseite und zusätzlich auf dem Magnetstreifen gespeichert
  • Die handschriftlich geleistete Unterschrift des Karteninhabers befindet sich auf einem speziellen Feld auf der Rückseite der Kreditkarte
  • Die Prüfziffer CVC 1 (Card Validation Code) respektive CVV 1 (Card Verification Value) ist nicht sichtbar, sondern nur auf dem Magnetstreifen gespeichert.
  • Die Kartenprüfnummer CVC 2 respektive CVV 2 ist sichtbar, aber nur aufgedruckt, nicht geprägt und nicht auf dem Magnetstreifen gespeichert
  • Die PIN (Personal Identification Number)Es gibt Kreditkarten sowohl mit als auch ohne PIN. Die Kreditkarten mit PIN kann man nicht nur zur Bezahlung von Dienstleistungen oder Waren verwenden, sondern kann unter Verwendung der PIN auch Bargeld an Automaten abheben.Die PIN ist nicht auf dem Magnetstreifen der Karte gespeichert und darf, entsprechend den Bestimmungen aller Kartengesellschaften keinesfalls auf der Karte notiert oder zusammen mit der Karte in irgendeiner Form aufbewahrt werden.

Der „CVC / Card Validation Code” oder der „CVV / Card Verification Value” sind sicherheitsrelevante Prüfnummern der Kreditkarte. Diese Prüfnummer soll die Nutzung von gefälschten oder gestohlenen Kreditkartenangaben verhindern. Durch diese Prüfnummern lässt sich feststellen, ob eine Kreditkarte wirklich physisch vorliegt.

Das heute benutzte sicherheitsrelevante Format ist CVC 2.

Dabei handelt es sich um eine drei- oder vierstellige Zahlenkombination, die zusätzlich auf der Kreditkarte aufgedruckt (aber nicht hochgeprägt) ist.

Durch diese Maßnahme wird eine Maschinenlesbarkeit der Prüfnummer verhindert. So kann sie nur von der Kreditkartengesellschaft verifiziert werden. Denn es besteht keinerlei mathematischer Zusammenhang mit der Kartennummer.

Das vorhergehende Format CVC, heute CVC1 genannt, ist auf dem Magnetstreifen der Karte gespeichert und kann damit ausschließlich nur der Prüfung einer wirklich physisch vorliegenden Karte dienen, aber nicht einer Prüfung per Telefon oder online für Internetgeschäfte.

Nach den Richtlinien der Kreditkartengesellschaften darf der CVC ausschließlich abgefragt werden, aber keinesfalls gespeichert oder sonst irgendwie verarbeitet werden – er darf also beispielsweise nicht auf einer Rechnung aufgedruckt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei jeder Transaktion der CVC neu abgefragt werden muss.

Heute ist es üblich, bei praktisch allen Transaktionen die online durchgeführt werden, für eine Authentifizierung des Karteninhabers die Anschrift (AVS, das Address Verification System) und/oder den CVC bei der Erfassung der Abrechnungsdetails abzufragen, obwohl dies letztlich eine Verarbeitung respektive eine Speicherung darstellen kann. Dadurch könnten Unbefugte durch unsichere Übermittlung der Daten im Internet oder durch unzulässiges Speichern sich Zugang zu den Authentifizierungsdaten verschaffen und damit diese Sicherheitsmerkmale wirkungslos machen.

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